Beratung über die Hundeleinenpflicht

Beratung über die Hundeleinenpflicht

Gem. § 41 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Gemeindeverwaltung, LGBl. 1985/40 i.d.g.F. haben wir binnen offener Frist den Antrag um eine Ergänzung der Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung um folgenden Gegenstand eingebracht:

Beratung über die Einführung und die Ausgestaltung einer Leinenpflicht für Hunde

Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit müssen jährlich ca. 5.900 Personen nach Hundebissen ärztlich behandelt werden. 80% der Verletzungen sind Bissverletzungen. Alleine im Jahr 2011 mussten bereits über 80 Kinder nach einem Hundebiss im Spital behandelt werden.

Diese Fakten und die Anregung mehrerer Mitbürger haben uns veranlasst, den Antrag auf die Beratung dieser Thematik einzubringen um das bestmögliche Ergebnis für unsere Gemeinde zu erarbeiten.

Nach eingehender, Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass sich der Raumplanungs- und Landwirtschaftsausschuss mit dem Thema befassen wird und ein Konzept für den Umgang mit Hunden in unserer Gemeinde erarbeiten wird.

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