Vorübergehender Wohnbaustopp

Vorübergehender Wohnbaustopp

Gem. § 41 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Gemeindeverwaltung, LGBl. 1985/40 i.d.g.F. haben wir binnen offener Frist den Antrag um eine Ergänzung der Tagesordnung der Gemeindevertretungssitzung vom 30.06.11 um folgenden Gegenstand eingebracht:

Beratung und Beschlussfassung über das Absehen von der Verwendung und vom Verkauf von Gemeindegrundstücken für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen bis zur Fertigstellung des räumlichen Entwicklungskonzepts Bludenz – Bürs – Nüziders.

Was den Verkauf von Gemeindegrundstücken betrifft, vertreten wir die Auffassung, dass dies der falsche Weg ist, um Mittel für das laufende Budget zu lukrieren. Das haben wir bereits in der Gemeindevertretungssitzung vom 24.02.2011 zu bedenken gegeben. Unserer Meinung nach handelt es sich dabei nämlich um eine kurzsichtige Vorgehensweise, die zulasten der zukünftigen Siedlungs- und Raumentwicklung in der Gemeinde geht.

Soweit es sich um Grundstücke handelt, die im Gemeindeeigentum stehen, verfügt die Gemeinde über die Möglichkeit, durch die Verwendung dieser Grundstücke die Siedlungs- und Raumentwicklung in der Gemeinde zu steuern.

Von dieser Möglichkeit muss in einer Zeit des immer knapper werdenden Bodenbestandes Gebrauch gemacht werden, um dem dringenden Gebot einer nachhaltigen Nutzung dieser Ressource gerecht zu werden.

Deswegen begrüßen wir das sich in Planung befindliche regionale Entwicklungskonzept sehr, da es ein wichtiges Instrument einer geordneten und planvollen Entwicklung darstellt, die über den Tellerrand einer Gemeinde hinausblickt. Dies ermöglicht die effizientere Nutzung der knappen Ressource Boden und eine Abstimmung der Bedürfnisse und Möglichkeiten der Gemeinden untereinander, was auch zu einer angemessenen Verteilung der anscheinend großen Zahl von Wohnungssuchenden auf die Gemeinden der Region ermöglicht.

In den letzten Jahren ist es zu einer starken Zunahme des Wohnungsbaus in unserer Gemeinde gekommen, was einerseits zu einer Belastung der dörflichen Strukturen sowie andererseits zu einer Verunsicherung der Gemeindebevölkerung in Hinblick auf die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich geführt hat. Viele Bürserinnen und Bürser haben ihre diesbezüglichen Ängste an uns herangetragen, weshalb wir uns dazu entschlossen haben, diesen Antrag einzubringen.

Wir würden es befürworten, wenn im regionalen Entwicklungskonzept auf die starke Zunahme des Wohnungsbaus in unserer Gemeinde Bedacht genommen wird und für die Zukunft eine differenzierte Vorgehensweise entwickelt wird, in der beispielsweise auch die Möglichkeit der verdichteten Bauweise für junge Bürser Familien berücksichtigt wird.

Ebenso gilt es, zunächst die Fertigstellung der Wohnanlage Schesa und deren Auswirkungen auf die Gemeinde, beispielsweise im Bereich Verkehr, abzuwarten, bevor die Notwendigkeit bzw. Verträglichkeit von weiteren

Wohnanlagen für die Gemeinde beurteilt werden kann.

Aus all diesen Gründen ersuchen wir die Gemeindevertreter, dem obigen Antrag ihre Zustimmung zu erteilen.

Ebenso gilt es, zunächst die Fertigstellung der Wohnanlage Schesa und deren Auswirkungen auf die Gemeinde, beispielsweise im Bereich Verkehr, abzuwarten, bevor die Notwendigkeit bzw. Verträglichkeit von weiteren Wohnanlagen für die Gemeinde beurteilt werden kann.

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