Verwirrung und Gerüchte bezüglich Wohnungsvergaben
In letzter Zeit hat es vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung über die Vorgangsweise bzgl. der Wohnungsvergaben gegeben. Insbesondere betreffen die Anfragen die Wohnungen der derzeit im Bau befindlichen Anlagen, obere (Sportplatz) und untere (schräg gegenüber Hinterreiter) Schesa.
Deshalb haben wir uns in der öffentlichen Sitzung am 20.11.2013 über den aktuellen Stand erkundigt:
Gemäss Bürgermeister Helmut Zimmermann und Vizebürgermeister Georg Bucher wurden bislang weder Vergabegespräche geführt noch Zusagen erteilt. Die Vergabevorschläge werden zeitgerecht im Gemeindevorstand ausgearbeitet werden. Zuvor (Jänner – Februar) werden Vorstellungsgespräche mit den Wohnungswerbern abgehalten werden.
Jedoch hat der Gemeindevorstand nur ein bedingtes Vorschlagsrecht. Denn laut Bürgermeister Zimmermann haben Genossenschaftsmitglieder ein Vorrecht, welches von der Gemeinde nicht beeinflusst werden kann, wenn diese den Wohnungsbedarf begründen können.
D.h. Möchte ein Wohnungswerber der gemeinnützigen Feldkircher Wohnbaugenossenschaft, der bereits in einer Anlage im Unterrainweg oder in der Schesastrasse Mieter und somit Mitglied der Genossenschaft ist, in eine neue Anlage übersiedeln, so hat dieser (vorausgesetzt der gerechtfertigten Begründung) ein Vorrecht gegenüber allen andern Wohnungswerbern welche sich erstmalig um eine Wohnung bewerben.
In den Satzungen der gemeinnützigen Baugenossenschaft Feldkirch konnten wir darauf keinen Hinweis finden…
Wir hoffen somit etwas Transparenz in die Angelegenheit bringen zu können und freuen uns über jede Anfrage und Anregung!