Verunreinigungen durch Hundekot

Verunreinigungen durch Hundekot

Auf Grund von mehreren Beschwerden die aus der Bevölkerung an uns herangetragen wurden, möchten wir auf die in unserer Gemeinde geltende Verordnung über das Halten und Führen von Hunden hinweisen.

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass gem. §1 dieser Verordnung die HundehalterInenn verpflichtet sind, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäss zu entsorgen.

Leider zeigt sich momentan entlang der Spazierwege in unserem Dorf ein Bild welches die Existenz einer solchen Verordnung nicht vermuten lässt.

Die Gemeinde Bürs stellt zahlreiche Robidog – Stationen für die ordnungsgemässe Entsorgung zur Verfügung. Bei allen verantwortungsbewussten HundehalterInnen, die den Kot Ihrer Vierbeiner ordnungsgemäss entsorgen, möchten wir uns recht herzlich bedanken!

Vielleicht gelingt es durch die erneute Veröffentlichung der Verordnung weitere Hundebesitzer zu sensibilisieren, die Verunreinigungen zu reduzieren und schlussendlich das friedliche Nebeneinander von Hunde- und Nicht-HundebesitzerInnen zu fördern! 

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