Rückblick auf die 21. Gemeindevertungssitzung
Am Donnerstag, dem 25. Jänner 2018 fand die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode statt.
Nachdem in der öffentlichen Bürgerfragestunde keine entsprechenden Anfragen vorgebracht wurden, wurde die Sitzung der Gemeindevertretung mit folgender Tagesordnung um 20.00 Uhr eröffnet.
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2017
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
3. Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Bürs; Genehmigung des Entwurfes zur Durchführung des Auflageverfahrens (Auskunftsperson DI Georg Rauch)
Der fraktionsübergreifend ausgearbeitete Entwurf wurde nach ausführlicher Präsentation durch DI Georg Rauch einstimmig genehmigt, so dass das Auflageverfahren durchgeführt werden kann.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit im Gremium bedanken.
Wir sind überzeugt, dass sich Bürs nur mit einem Bebauungsplan geordnet entwickeln kann. Der dörfliche Charakter soll – soweit noch möglich – erhalten bleiben, damit wir Bürs auch noch in einigen Jahren wiedererkennen.
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes; Umwidmung von Teilflächen der GST-NRn 200/2, 189/1, .4, 3494, 3475, 179, 176 und 188/1 GB Bürs
Der Umwidmung im Bereich des Kraftwerkes der Getzner bei der Lünerseefabrik wurde einstimmig zugestimmt.
5. Budgetvoranschlag der Gemeinde Bürs für das Jahr 2018
Dem Budgetvorschlag haben wir nach eingehender Prüfung zugestimmt.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Gemeindebuchhalter Nikolaus Schmid für seine ausführlichen Erläuterungen und seine Arbeit bedanken!
6. A14 Rheintal- /Walgau Autobahn, Umbau Anschlussstelle Bludenz – Bürs mit Anschluss an die L82; Grundeinlösevertrag mit SB-Autowaschanlage Bludenz – Bürs Gesellschaft m.b.H., Feldkirch
Dem Grundeinlösevertrag wurde einstimmig zugestimmt. Die Kosten für die Gemeinde Bürs betragen € 728.500,- also 50% der Gesamtkosten. Die restlichen 50% trägt das Land Vorarlberg.
Uns ist bewusst, dass es sich dabei um eine sehr stolze Summe handelt. Eine weitere Verzögerung des Projektes würde sich jedoch ebenso auf die Kosten auswirken und diese weiter in die Höhe treiben. Ebenso wäre der Ausgang und die Dauer etwa eines Enteignungsverfahren ungewiss, weshalb vom Land Vorarlberg diese Lösung bevorzugt wurde.
Das Protokoll kann in Kürze hier eingesehen werden…