Rückblick auf die 23. Gemeindevertretungssitzung

Rückblick auf die 23. Gemeindevertretungssitzung

Am Donnerstag, dem 24. Mai 2018 fand die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode statt.

 

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 22. März 2018

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

 

3. Hochwasserschutzprojekt Alvier; Grundsatzbeschluss Erläuterungen durch Bauamtsleiter Ing. Thomas Graß

Nach den Erläuterungen und eingehender Diskussion wurde einstimmig der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projektes gefasst.

 

4. Alvierbrücke Außerau; Erneuerung der Fußgänger- und Fahrradbrücke Erläuterungen durch Bauamtsleiter Ing. Thomas Graß

Der Erneuerung der Fussgängerbrücke, welche im Budget mit € 90.000.- berücksichtigt ist, wurde einstimmig zugestimmt. Die neue Brücke wird in Alu (€ 83.900.- inkl. aller Nebenkosten wie Statik etc.) ausgeführt werden. Die Erhaltungskosten für die kommenden 10 Jahre liegen bei dieser Ausführung bei € 2.000.-.

  

5. Prüfungsausschuss; Vorlage der Niederschrift zur Sitzung des Prüfungsausschusses vom 18.5.2018

Die Niederschrift wurde zur Kenntnis genommen.

 

6. Jahresabschluss zum 31.12.2017
a)  der Gemeinde Bürs Immobilienverwaltungs GmbH
b) der Gemeinde Bürs Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG

Erläuterungen durch Gemeindebuchhalter Schmid Nikolaus

 

7. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2017

Dem Rechnungsabschluss wurde einstimmig zugestimmt.

 

8. Entgegennahmen von Barzahlungen in der Gemeinde

Nach der Pensionierung von Brigitte Carugatti wurden die Gemeindebediensteten Wolfgang Purtscher und Christian Koch gemäss §79 Abs. 3 Gemeindegesetz einstimmig zur Entgegenahme von Barzahlungen ermächtigt.

 

9. Verkauf einer Teilfläche aus der gemeindeeigenen GST-NR 748/2 GB Bürs 

Dem Verkauf der Strassenböschung beim Wohnhaus von Josef Kaspar in der Ing. Henrichstrasse, im Ausmass von 71 m² wurde zum Preis von € 10,- /m² einstimmig zugestimmt.

 

10. Änderung  des  Flächenwidmungsplanes;  Widmung  von  Teilflächen  der  Grundstücke GST-NRn1007/2 und 1013/1 von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“  sowie von Teilflächen der Grundstücke GST-NRn 972 und 983 von „Baufläche Wohngebiet“ in  „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“

Der Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde einstimmig zugestimmt.

 

11. Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH; Fördervereinbarung

Der Fördervereinbarung wurde einstimmig zugestimmt.

 

12. Änderung der Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Bürs (Abfuhrordnung)

Folgende Änderung der Abfuhrordnung wurde für gut befunden und die angepasste Abfuhrordnung wird in der nächsten Gemeindevertretungssitzung zum Beschluss gebracht werden:

Ab dem 1.9.2019 können Altpapierabfälle ausnahmslos in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Papiertonnen (240l) zur Abfuhr bereitgestellt werden oder während den Öffnungszeiten des Bau- und  Recyclinghofes der Gemeinde Bürs abgegeben werden.

Die Gemeinde wird eine Bedarfserhebung durchführen um die Anzahl der benötigten Tonnen zu erheben. Die Papiertonnen werden von der Gemeinde leihweise zur Verfügung gestellt und sind mit einem Chip versehen. Die Entleerung erfolgt wie bisher alle 4 Wochen gemäss dem Abfallkalender.  Die Anschaffungskosten für die Tonnen werden mit € 38.000,- geschätzt.  

Gebäuden ab 5 Wohnungen erhalten eine oder mehrere fahrbare Kunststoffbehälter (1100 Liter) wobei deren Entleerung alle 2 Wochen erfolgt.

Jene ca. 180 Haushalte, welche bereits eine Altpapiertonne angeschafft haben, erhalten über die Gebührenvorschreibung eine entsprechende Gutschrift.

Zusätzlich wird als Ersatz für den im letzten Jahr abgeschafften 60 Liter – Restmüllsack eine Tonne angeboten. Diese Tonne muss auf eigene Kosten angeschafft und zur Entleerung mit einer Banderole  – wie für die Eimerentleerung für Asche versehen werden. Diese Tonnen sind nur über die Gemeinde erhältlich und mit einem Chip ausgestattet.

Über die Chips in den Tonnen können diese bei Verlust identifiziert und dem Besitzer zugeordnet bzw. auch deaktiviert werden. Nach Deaktivierung wird diese Tonne vom Abfuhrunternehmen nicht mehr entleert. Eine Verlustmeldung an die Gemeinde ist natürlich vorausgesetzt.

Das Protokoll der Sitzung folgt in Kürze!

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