Rückblick auf die 12. Gemeindevertretungssitzung
Am Donnerstag, dem 15. Dezember 2011 fand die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Da in der Bürgerfragestunde keine Anfrage erfolgte, wurde die 12. Sitzung der Gemeindevertretung um 20:00 Uhr eröffnet und folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
T a g e s o r d n u n g:
3. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2012
Entgegen den Voraussetzungen (115%) die dem Gemeindevorstand zum Abschluss des Sondervertrages mit dem Finanzleiter dargelegt wurden, finden sich im neuen Beschäftigungsrahmenplan 147,25 % für die Gemeindebuchhaltung.
Ausgangssituation für den Abschluss des Sondervertrages waren die 115%, sowie die Erledigung der GIG – Buchhaltung im Hause, welche ausgegliedert war.
Diese wesentliche Abweichung, welche vom Vorsitzenden nicht plausibel erklärt werden konnte, war für uns Grund genug dem Beschäftigungsplan nicht zuzustimmen.
Wie in der Sitzung betont, hat unsere Haltung nichts mit den Handeln den Personen zu tun, vielmehr jedoch mit der Vorgangsweise. Wurde doch die Grundlage der 115% trotz mehrmaliger Reklamation und Zustimmung der damals anwesenden Gemeinderäte in kein Protokoll aufgenommen!
4. Beratung und Beschlussfassung über die Löschung des Vorkaufsrechtes auf der Gst. Nr. 1832/15
Der Löschung wurde einstimmig zugestimmt
5. Rainer Bonelli, Rudigierstraße 7, Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 10. Jänner 2011 (Zurückweisung wegen entschiedener Sache)
6. Rainer Bonelli, Rudigierstraße 7, Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters über Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes vom 17. November 2009
Die Tagesordnungspunkte 5. und 6. wurden zusammengelegt und gemeinsam behandelt. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig beschlossen, der Empfehlung der BH Bludenz Folge zu leisten und die Angelegenheit wieder der 1. Instanz zuzuführen. Ein von Konrad Steurer eingebrachter Antrag fand keine Zustimmung.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Gst. Nr. 1492 und 1495 KG Bürs
Der Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde unter der Voraussetzung, dass im Anschluss an die Umwidmung ein Genehmigungsverfahren der BH Bludenz eingeleitet wird, zugestimmt. Unter anderem haben wir uns auch dafür ausgesprochen, dass die Parkplatz- und Verkehrssituation bei diesem Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Hier geht`s zum Protokoll…