Erhöhung der Fussgängersicherheit in der Ausserfeldstrasse

Erhöhung der Fussgängersicherheit in der Ausserfeldstrasse

Gem. § 41 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Gemeindeverwaltung, LGBl. 1985/40 i.d.g.F. haben wir den Antrag auf die Ergänzung der Tagesordnung, der nächsten Gemeindevertretungssitzung (08.02.2012) um folgenden Tagesordnungspunkt eingebracht:

Beratung über Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit in der Außerfeldstraße

Auf Grund mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung und der Tatsache, dass die Verkehrsbelastung, vor allem auch in der Außerfeldstraße, in den letzten Jahren stark angestiegen ist, sind wir der Meinung, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Dies auch deshalb, da mit einer weiteren Verkehrszunahme durch die wachsende Bevölkerung in diesem Gebiet gerechnet werden muss.

Insbesondere der momentan vorhandene befahrbare Gehsteig bietet unserer Ansicht nach keinen ausreichenden Schutz für die zahlreichen Fußgänger, wobei hier vor allem auf die Sicherheit der Kindergarten- und Schulkinder geachtet werden muss!

Mit unserem Antrag möchten wir erreichen, dass in der Gemeindevertretung bzw. dem Energie- und Verkehrsausschuss (wenn nötig in Zusammenarbeit mit Verkehrsexperten) konkrete Maßnahmen zur raschen Erhöhung der Fußgängersicherheit erarbeitet werden, um die momentan unbefriedigende Situation dem gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsaufkommen anzupassen.

Der von uns eingebrachte Tagesordnungspunkt wurde eingehend diskutiert. Leider teilten die Sozialdemokraten unsere Meinung in der Gemeindevertretungssitzung am 09.12.2012 nicht, dass die Frage an den Verkehrsausschuss übergeben werden soll.

Für uns völlig unverständlich, da auch aus deren Reihen Diskussionsbeiträge eingebracht wurden, welche die Dringlichkeit der Angelegenheit unterstrichen haben.

Offensichtlich hat unsere hartnäckige Haltung doch noch zu einem Umdenken geführt, denn in der Verkehrausschusssitzung von 04.09.2012 wurde vereinbart, dass die ganze Situation von Experten verkehrstechnisch begutachtet wird und bei der Planung bzw. der Ausführung – sowie  von uns gewünscht – die sicherheitsrelevanten Faktoren einfließen werden.

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